2.3. Die Unterlagen, die an die US-Behörden übermittelt worden seien, hätten verschiedene Kategorien von Dokumenten enthalten. Die HSBC habe mit Hilfe ihrer US- Anwälte die Kategorien der Dokumente selektioniert, die von den US-Behörden verlangt worden seien. Danach seien die Dokumente durch die US-Kanzlei gesichtet und auf die relevanten Dokumente reduziert worden. Es seien weder besonders schützenswerten Daten noch Persönlichkeitsprofile übermittelt worden.