Die betroffenen Banken haben sich mit Schreiben vom 6. September 2012 gegenüber dem EDÖB zu diesem Vorgehen verpflichtet. Der EDÖB beantragt damit bis auf Weiteres keine vorsorglichen Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht. Die laufenden Sachverhaltsabklärungen führt der EDÖB weiter. Im Rahmen seiner Abklärungen hat der EDÖB bereits mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Sachverhalt erörtert. In den kommenden Wochen wird er die einverlangten Dokumente der betroffenen Banken prüfen und falls nötig eine Empfehlung erlassen.