Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen die Kategorien der zu übermittelnden Personendaten und Dokumente und der Zeitraum, aus dem die Daten stammen, mitgeteilt werden. Die Banken gewähren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine angemessene Frist zur Einsicht in die sie betreffenden Dokumente. Den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt somit die Möglichkeit ihre Rechte wahrzunehmen. Die Banken tragen weiterhin die volle Verantwortung für jede Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden.