In einer Sitzung mit den betroffenen Banken vom 4. September 2012 hat der EDÖB zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Banken als erste Massnahme zu einem transparenten Verhalten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehalten. Dieses beinhaltet die vorgängige Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei jeder Datenlieferung an die US-Behörden ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen die Kategorien der zu übermittelnden Personendaten und Dokumente und der Zeitraum, aus dem die Daten stammen, mitgeteilt werden.