Mehrere Schweizer Banken haben im Rahmen von laufenden Verfahren sehr grosse Mengen an Dokumenten mit Namen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an US-Behörden geliefert. Zur Klärung der datenschutzrechtlichen Fragen bezüglich dieser Datenlieferung hat der EDÖB am 17. August 2012 Sachverhaltsabklärungen gemäss Artikel 29 des Bundesgesetzes über den Datenschutz eingeleitet. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismässigkeit und der übrigen Datenschutzprinzipien respektiert wurden.