{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-09-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20120906-medienmitte_2012-09-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/gazA0SS-Dc3x/20120906%20medienmitteilung_uebermittlung_von_mitarbeiterdaten.pdf", "Checksum": "96684bd7c8d6afea01445a081e7a0b7b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20120906 medienmitteilung_uebermittlung_von_mitarbeiterdaten"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.09.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.09.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.09.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Medienmitteilung vom 6. September 2012: Übermittlung von Mitarbeiterdaten"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:00", "Checksum": "7903f3d7784896649cc1ed04525d28b7", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.09.2012\nRegeste:\nMedienmitteilung vom 6. September 2012: Übermittlung von Mitarbeiterdaten\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nMedienmitteilung:\n\nÜbermittlung von Mitarbeiterdaten:\nStrenge Auflagen des EDÖB für weitere Datenlieferungen\nBern, 06.09.2012 - Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der EDÖB als\nerste Massnahme im laufenden Verfahren den fünf betroffenen Banken für die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden strenge Auflagen erteilt. Die Banken müssen vor jeder Datenlieferung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter detailliert\ninformieren und gewähren auf Verlangen Einsicht. Den betroffenen Mitarbeiterinnen\nund Mitarbeitern bleibt somit die Möglichkeit ihre Rechte wahrzunehmen.\n\nMehrere Schweizer Banken haben im Rahmen von laufenden Verfahren sehr grosse Mengen an Dokumenten mit Namen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an US-Behörden geliefert. Zur Klärung der datenschutzrechtlichen Fragen bezüglich\ndieser Datenlieferung hat der EDÖB am 17. August 2012 Sachverhaltsabklärungen gemäss\nArtikel 29 des Bundesgesetzes über den Datenschutz eingeleitet. Es stellt sich insbesondere\ndie Frage, ob die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismässigkeit und der übrigen\nDatenschutzprinzipien respektiert wurden.\n\nIn einer Sitzung mit den betroffenen Banken vom 4. September 2012 hat der EDÖB zum\nSchutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Banken als erste Massnahme zu einem\ntransparenten Verhalten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehalten. Dieses beinhaltet die vorgängige Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei jeder Datenlieferung an die US-Behörden ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen die Kategorien der zu übermittelnden Personendaten und Dokumente und der Zeitraum, aus dem die Daten stammen, mitgeteilt werden. Die Banken gewähren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine angemessene Frist zur Einsicht in die sie\nbetreffenden Dokumente. Den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleibt somit die\nMöglichkeit ihre Rechte wahrzunehmen. Die Banken tragen weiterhin die volle Verantwortung für jede Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden.\n\nDie betroffenen Banken haben sich mit Schreiben vom 6. September 2012 gegenüber dem\nEDÖB zu diesem Vorgehen verpflichtet. Der EDÖB beantragt damit bis auf Weiteres keine\nvorsorglichen Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht.\n\nDie laufenden Sachverhaltsabklärungen führt der EDÖB weiter. Im Rahmen seiner Abklärungen hat der EDÖB bereits mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF),\ndem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) den\nSachverhalt erörtert. In den kommenden Wochen wird er die einverlangten Dokumente der\nbetroffenen Banken prüfen und falls nötig eine Empfehlung erlassen.\n\nFür Rückfragen von Medienschaffenden:\nTel. 031 324 94 10\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 323 74 84, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\n"}