Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass keine aus Sicht des TC XX (und dem Systemlieferanten) vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Der TC XX wird daher aufgefordert, den Schlussbericht auf solche vertraulichen Inhalte hin zu überprüfen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten. 27/27