Durch die derzeit praktizierte zentrale Speicherung der Templates kann eine Zweckentfremdung (d.h. eine über die Missbrauchsverhinderung hinausgehende Datenbearbeitung) dieser heiklen Daten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Zweckentfremdung im Sinne einer Verknüpfung mit anderen Datensammlungen oder einer Weitergabe an aussenstehende Dritte wäre möglich. Da eine Änderung des Bearbeitungszwecks der biometrischen Daten von den Betroffenen durch die zentrale Speicherung der Daten nicht kontrollierbar ist, sind technische Lösungen vorzuziehen, welche die Zweckbindung ausreichend gewährleisten.