Wie der EDÖB in seinem Leitfaden zu biometrischen Erkennungssystemen vom September 2009 festhält, wird beim Einsatz von Biometrie im Privatbereich der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen am ehesten gewahrt, indem 1. die biometrischen Daten auf einem Sicherheitsmedium, da sich in der alleinigen Kontrolle der betroffenen Person befindet, auslesesicher gespeichert werden; 2. die betroffene Person jeden Zugriff auf die Daten explizit und bewusst freigeben muss; und