Der Grundsatz der inhaltlichen Verhältnismässigkeit erfordert, dass bei biometrischen Systemen, die auch ohne zentrale Speicherung funktionsfähig sind, die biometrischen Merkmale möglichst nicht in einer zentralen Datenbank gespeichert werden sollten, sondern nur auf einem Medium, das ausschliesslich dem Benutzer zugänglich ist. Insbesondere beim Einsatz der Biometrie für ein Reservationssystem in einer Freizeitanlage muss aus Gründen des Persönlichkeitsund Datenschutzes auf eine zentrale Speicherung verzichtet werden.