Biometrische Daten sind dauerhaft personengebunden und geeignet, von der betroffenen Person ein Bewegungsprofil zu erstellen. Aus diesem Grund sollten die biometrischen Daten – gerade wenn es um so heikle Bereiche wie Fingerabdrücke geht – im Einflussbereich der betroffenen Person resp. des Nutzers gespeichert werden. Der Grundsatz der inhaltlichen Verhältnismässigkeit erfordert, dass bei biometrischen Systemen, die auch ohne zentrale Speicherung funktionsfähig sind, die biometrischen Merkmale möglichst nicht in einer zentralen Datenbank gespeichert werden sollten, sondern nur auf einem Medium, das ausschliesslich dem Benutzer zugänglich ist.