Jedoch muss bemängelt werden, dass die Information der Mitglieder hinsichtlich der Bearbeitungsmodalitäten ungenügend ist. Die Mitglieder wurden zwar anlässlich der GV, durch die Gebrauchsanweisung sowie mündlich durch den Vereinspräsidenten informiert. Für eine möglichst transparente Datenbearbeitung sollte neben den mündlichen Informationen durch den Vereinspräsidenten und der rein über die richtige Handhabung des Systems informierende Gebrauchsanweisung auch ein Infoblatt abgegeben werden, auf dem umschrieben ist, was mit den Personendaten geschieht und dass eine Alternative ohne Erhebung biometrischer Daten besteht (vgl. EmpfehlungNr. 1).