Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle vom 11. Februar 2010 gemäss Art. 29 DSG gelangt der EDÖB zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Reservationssystems. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die seit der Einführung des biometrischen Reservationssystems erfolgte Bearbeitung von Personendaten durch den TC XX nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung resp. Änderung bedürfen.