Der EDÖB erachtet es zudem als problematisch, dass die Übertragung (biometrischer) Persondaten via WIFI erfolgt, welches nicht denselben Sicherheitsstandard bieten kann wie eine Übermittlung via Kabel, und dieses WIFI auch von den Mitgliedern für den Zugang zum Internet genutzt werden kann. Er schlägt daher vor, dass die Verbindung zwischen dem PC „Biometrie“ und dem Sekretariats-PC sowie die Verbindungen zum Router/Modem mittels Kabel erfolgen und das WIFI nur noch für den Internetzugang der Mitglieder genutzt wird. Damit erfolgt die Übertragung der (biometrischen) Personendaten sicherer und getrennt vom Internetverkehr der Mitglieder. 5.9 Auskunftsrecht 5.9.1 Ausgangslage