Nicht ausser Acht gelassen werden darf auch die Tatsache, dass gewisse Anwender (aufgrund fehlender Gliedmassen, Verletzungen, Narben oder aufgrund des Alters, wie z.B. Kinder oder ältere Personen) keine oder zu wenig gute biometrische Merkmale vorweisen und ihre Verifizierung misslingen kann. Für diese Personen ist ein Alternativszenario vorzusehen, welches nicht zu einer Diskriminierung der Betroffenen führen darf. 5.7.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB