Der EDÖB hat bereits bei der Besichtigung der Anlage vor Ort darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Bearbeitung von sensiblen Personendaten die Speicherdauer der Daten sowie die Zuständigkeit für die Löschung nicht mehr benötigter Daten geregelt und in einem Reglement festgehalten werden sollte, da für die Betroffenen sonst nicht einschätzbar ist, wie lange die Daten gespeichert werden. Zudem besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Löschung der Daten zu wenig Beachtung geschenkt wird und diese daher dauerhaft aufbewahrt würden.