5.5.3 Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht – Ausgangslage Das Erfordernis der Verhältnismässigkeit begrenzt die Datenbearbeitung auch in zeitlicher Hinsicht. Sofern personenbezogene Daten für den verfolgten Zweck nicht mehr gebraucht werden, sind sie zu vernichten oder zu anonymisieren. Dabei ist eine frühest mögliche Löschung/Anonymisierung vorzusehen. 15/27 Vorliegend werden an drei Orten Personendaten gespeichert: Auf dem PC „Biometrie“, auf dem Sek- retariats-PC und auf dem Webserver für das Reservationssystem.