Der EDÖB regt zudem an, dass bei Erstellung eines Benutzerkontos automatisch darauf hingewiesen wird, dass bei unveränderten Grundeinstellungen im Online-Reservationssystem der richtige Nachname angezeigt wird, dass explizit danach gefragt wird, ob die betroffene Person damit einverstanden ist und auf die Möglichkeit der Pseudonymisierung des angezeigten Namens verwiesen wird. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die jetzige Veröffentlichung der Reservationsdaten im Internet weit über das zur Zweckverfolgung Notwendige hinausgeht. Sie ist damit unter dem Grundsatz der möglichst schonenden Bearbeitung von Personendaten unverhältnismässig.