Nach Ansicht des EDÖB besteht dagegen kein Grund dafür, den Zugang zu den Reservationsdaten ohne Beschränkung zuzulassen und damit auch Nichtmitgliedern Einsicht zu gewähren. Dies geht weit über das für die Zweckerreichung Notwendigen hinaus. Nach Ansicht des EDÖB ist der Online- Zugang zum Reservationssystem daher auf die Clubmitglieder zu beschränken. Dies kann beispielsweise durch einen Passwortschutz geschehen. Nachdem die Online-Reservation ohnehin ein Login erfordert, bedarf es für diese Beschränkung nur einer geringfügigen Änderung des Systems. So könnte man beispielsweise bereits für die Einsicht in die Reservationsdaten ein Login verlangen.