Daraus folgt, dass der TC XX in Zukunft eine der vorgeschlagenen Varianten wählt, wenn an der Verwendung biometrischer Erkennungssysteme festgehalten wird. Die gilt auch für die bereits zentral gespeicherten biometrischen Daten. Eine zentrale Speicherung, wie sie zurzeit praktiziert wird, ist unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Datensparsamkeit und des Grundsatzes der möglichst schonenden Bearbeitung von Personendaten, im vorliegenden Fall der Reservation von Tennisplätzen des TC XX, unverhältnismässig. 5.5.2.2 Veröffentlichung der Reservationsdaten im Internet