Ein annährend gleich hohes Niveau betreffend den Persönlichkeitsschutz kann mit der Pseudodezentralisierung erreicht werden. Diese Lösung wurde denn auch vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4 August 2009 in Sachen KSS (A-3908/2008) skizziert. Im Unterscheid zur richtigen Dezentralisierung werden die biometrischen Daten zentral gespeichert, der logische Zugang zu diesen Daten ist aber einzig durch den Einsatz eines Zuordnungscodes möglich, der auf einer Karte gespeichert wird, die sich ausschliesslich im Besitz der betroffenen Person befindet. Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes: