Aus dem bisher Gesagten folgt, dass für eine datenschutzkonforme Umsetzung biometrischer Verifizierungssystemen im Freizeitbereich die nachfolgend beschriebenen drei Varianten in Frage kommen. Für den Einsatz biometrischer Charakteristika, die (physische oder digitale) Spuren hinterlassen (z.B. 13/27 Fingerabdrücke oder Gesichtsfotografien), können nur die Varianten a) und b) durch den Einsatz von individuellen Karten ein genügendes Sicherheitsniveau garantieren.