Der Einsatz biometrischer Verfahren im Privatbereich stellt je nach Ausgestaltung im konkreten Einzelfall einen mehr oder weniger intensiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Grundsätzlich sind daher vor dem Einsatz biometrischer Verfahren immer auch andere geeignete Massnahmen zu prüfen, welche weniger in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und mit denen der angestrebte Zweck ebenfalls erreicht werden kann. Des Weiteren muss schon bei der Auswahl und Ausgestaltung des biometrischen Verfahrens darauf geachtet werden, ein möglichst datensparsames System auszuwählen, das in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Zweck steht. Wie die Art.