Da die biometrischen Daten nicht ohne Zutun der Betroffenen erhoben werden können, erfolgt die Datenbearbeitung für diese auf klar erkennbare Weise. Für eine möglichst transparente Datenbearbeitung sollte neben den zurzeit den Mitgliedern gegebenen Informationen noch ein standardisiertes Informationsblatt abgegeben werden, auf dem beschrieben wird, was mit den Personendaten geschieht. Es kann auf das unter Ziffer 5.3 Geschriebene verwiesen werden. 5.5 Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung