Wie bereits unter Ziffer 5.3 ausgeführt, wurden die Mitglieder anlässlich der GV, durch die Gebrauchsanweisung für das Reservationssystem sowie mündlich durch den Vereinspräsidenten über die Erhebung biometrischer Daten informiert. Ein standardisiertes Infoblatt besteht indessen nicht. Das Enrolement erfolgt durch das Mitglied selbst. Dieses muss also aktiv tätig werden, damit seine biometrischen Daten erfasst werden können (Abrollen des Fingers auf dem Sensor beim „Borne“ beim Clubeingang). Ohne sein Zutun können keine biometrischen Daten erhoben werden. 5.4.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB