10/27 Auch im jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass die Mitglieder nicht genügend über die Bearbeitungsmodalitäten informiert sind, um rechtsgültig in die Datenbearbeitung einzuwilligen. Erst, wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und sich die Mitglieder in Kenntnis dieser Informationen für das biometrische Reservationssystem entscheiden, kann eine rechtsgültige Einwilligung geprüft werden.