Aus Sicht des EDÖB müssen für die Einwilligung der Betroffenen – gerade in so einem sensiblen Bereich wie bei der Bearbeitung von Fingerabdrücken – strenge Anforderungen an die Aufklärung der betroffenen Personen gestellt werden. Es ist daher zu fordern, dass die Mitglieder konkreter über die Bearbeitungsmodalitäten informiert werden, damit sie sich über die Tragweite ihrer Einwilligung im Klaren sind. Es sind den Betroffenen daher die Hauptpunkte der Datenbearbeitung mitzuteilen, wie z.B. wo und für wie lange die Daten gespeichert werden, was mit den Templates und den Transaktionsdaten geschieht, wer Zugriff auf die Daten hat und an wen sie, wenn überhaupt, weitergegeben werden.