Die mündliche Auskunft durch den Präsidenten erfolgt jeweils individuell und ist nicht standardisiert. Es ist auch hier davon auszugehen, dass der Präsident nicht über die Bearbeitungsmodalitäten informiert. Weiteres Informationsmaterial existiert zurzeit nicht, soll aber gemäss Auskunft des TC XX erstellt und an die Mitglieder abgegeben werden.