Offenbar existieren keine schriftlichen Aufzeichnungen darüber, welche Informationen den Mitgliedern anlässlich der GV gegeben wurden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Informationen nur grundsätzlicher Natur waren und insbesondere nicht über die Bearbeitungsmodalitäten im Rahmen des biometrischen Reservationssystems (z.B. Speicherort, Speicherdauer, Zugriffsberechtigungen u.V.m.) Auskunft gaben. Die Gebrauchsanweisung für das Reservationssystem äussert sich nur grob über die Bearbeitungsmodalitäten des Systems. Sie gibt hauptsächlich Auskunft über das Vorgehen beim Enrolement und bei der Reservation.