{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2010-09-13", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20100913---Biometris_2010-09-13.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/2fBOBFdbnJmk/20100913%20-%20Biometrische%20Daten%20f%C3%BCr%20ein%20Reservationssystem.pdf", "Checksum": "f1b7c5f611273f330eabf2d1efd51fa2"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["20100913 - Biometrische Daten für ein Reservationssystem"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 13.09.2010"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 13.09.2010"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 13.09.2010"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 13. 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Eine Umgestaltung des\nNetzwerks sollte ausserdem die Sicherheit der Datenübertragung erhöhen.\n\nEmpfehlung Nr. 5:\n\nrã=ÇáÉ=òìêòÉáí=ìåÖÉåΩÖÉåÇÉ=a~íÉåëáÅÜÉêÜÉáí=òì=ÉêÜ∏ÜÉåI=áåëÄÉJ\nëçåÇÉêÉ=~ìÅÜ=áå=^åÄÉíê~ÅÜí=ÇÉê=pÉåëáÄáäáí®í=ÇÉê=Ñê~ÖäáÅÜÉå=a~íÉåI=\nÜ~í=ÇÉê=q`=uu=Äáë=òìã=PNKNOKOMNM=\n~= =ÇáÉ=éÜóëáëÅÜÉ=páÅÜÉêìåÖ=ÇÉë=m`=ł_áçãÉíêáÉ“=ìåÇ=ÇÉë=pÉâêÉí~êáJ\n~íëJm`=ÇìêÅÜ=ÖÉÉáÖåÉíÉ=j~ëëå~ÜãÉå=îÉêÄÉëëÉêíK=\nÄK= ÇáÉ=wìíêáííëÄÉêÉÅÜíáÖìåÖÉå=òìã=m`=ł_áçãÉíêáÉ“=ìåÇ=òìã=pÉâêÉJ\ní~êá~íëJm`=êÉÖÉäíI=ïçÄÉá=ÇáÉ=^åò~Üä=ÇÉê=wìíêáííëÄÉêÉÅÜíáÖíÉå=~ìÑ=Éáå=\njáåáãìã=òì=êÉÇìòáÉêÉå=áëíK=\nÅK= ÇáÉ=wìÖ~åÖëÄÉêÉÅÜíáÖìåÖÉå=òì=ë®ãíäáÅÜÉå=îçã=q`=uu=ÖÉëéÉáJ\nÅÜÉêíÉå=mÉêëçåÉåÇ~íÉåI=áåâäK=_~ÅâìéëI=êÉÖÉäíI=ïçÄÉá=ÇáÉ=^åò~Üä=ÇÉê=\nwìíêáííëÄÉêÉÅÜíáÖíÉå=~ìÑ=Éáå=jáåáãìã=òì=êÉÇìòáÉêÉå=áëíK=\nÇK= ÇáÉ=â~ÄÉääçëÉ=a~íÉåΩÄÉêíê~ÖìåÖ=òïáëÅÜÉå=ÇÉã=m`=ł_áçãÉíêáÉ“=\nìåÇ=ÇÉã=pÉâêÉí~êá~íëJm`=ìåÇ=òïáëÅÜÉå=ÇÉã=pÉâêÉí~êá~íëJm`=ìåÇ=\nÇÉã=jçÇÉãLoçìíÉê=ÇìêÅÜ=ÉáåÉ=§ÄÉêãáííäìåÖ=îá~=h~ÄÉä=ÉêëÉíòíK\n\n6.9 Auskunftsrecht\n\nDie Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten einzusehen und aktualisieren\nzu lassen. Das Auskunftsrecht der Mitglieder wird gewährleistet. Der EDÖB hat dazu keine Bemerkungen.\n\n7. Schlussfolgerungen\n\n7.1 Bezüglich der Kontrolle der Erhebung biometrischer Daten\n\nZum Zweck der Eindämmung von Missbräuchen bei der Reservation und Nutzung der Tennisplätze\nhat der TC XX im Sommer 2009 ein neues Reservationssystem eingeführt, bei dem neben der Personalien der Mitglieder auch biometrische Daten in Form von Templates der Fingerabdrücke erhoben\nund gespeichert werden.\n\nDie durchgeführte Datenschutzkontrolle konnte dem EDÖB einen vertieften Einblick in das neue Reservationssystem liefern. Die vom TC XX zu Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente haben\nes dem EDÖB erlaubt, die damit verbundene Datenbearbeitung auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen.\n\n26/27\nDer EDÖB gelangt zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Reservationssystems.\nDie Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die seit der Einführung des neuen biometrischen Reservationssystems erfolgte Bearbeitung von Personendaten durch den TC XX nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Wo Änderungen vorgenommen werden müssen oder wo Verbesserungsbedarf besteht, hat dies der EDÖB mit Begründung erläutert.\n\n7.2 Verfahren und weiteres Vorgehen\n\nDer vorliegende Kontrollbericht enthält eine Reihe von Feststellungen sowie Empfehlungen, welche\nvom EDÖB auf Basis der durchgeführten Kontrolle verfasst wurden. Der vorliegende Kontrollbericht\nwird dem TC XX zur Kenntnisnahme zugestellt. Innert Frist von 30 Tagen nach Zustellung hat der TC\nXX dem EDÖB mitzuteilen, ob seitens des TC XX irgendwelche Bemerkungen dazu vorliegen und ob\nder TC XX die Empfehlungen akzeptiert. Falls die Empfehlungen akzeptiert werden, lässt der TC XX\ninnert derselben Frist dem EDÖB einen Vorschlag für die Regelung der Löschristen zukommen (vgl.\nEmpfehlung Nr. 4). Für den Fall, dass der TC XX die Empfehlungen nicht akzeptiert oder umsetzt,\nkann der EDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art- 29\nAbs. 4 DSG).\n\nIn Anbetracht der Sensibilität der bearbeiteten Daten und der Reaktionen einiger Clubmitglieder ist die\nNotwendigkeit der Kontrolle des neuen Reservationssystems des TC XX in Bezug auf den Datenschutz offensichtlich. Die Feststellungen und Empfehlungen des EDÖB zeigen nun die Richtung auf,\ndie andere private Betreiber von Freizeitanlagen bei der Umsetzung biometrischer Systeme einzuschlagen haben.\n\nAus besagten Gründen besteht ein grundsätzliches Interesse daran, die Öffentlichkeit für\ndiese Art der Datenerhebung zu sensibilisieren und sie insbesondere über die erfolgte Datenschutzkontrolle beim TC XX und die diesbezüglichen Ergebnisse zu informieren. Gestützt auf Art. 30 Abs. 2\nDSG wird der EDÖB daher den vorliegenden Kontrollbericht in einer angepassten und anonymisierten\nVersion publizieren. Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass keine aus\nSicht des TC XX (und dem Systemlieferanten) vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse\noffenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Der TC XX\nwird daher aufgefordert, den Schlussbericht auf solche vertraulichen Inhalte hin zu überprüfen und\ndem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten.\n\n27/27\n"}