29 Die vom EDÖB verlangte Nachbearbeitung der Bilder findet im Übrigen ohnehin statt, allerdings nur in jenen Fällen, wo Betroffene die Löschung von Personen, Autos oder Häuser selber beantragen. Es kann den betroffenen Personen nicht zugemutet werden, selber aktiv werden zu müssen, um eine gegen sie gerichtete Persönlichkeitsverletzung aus der Welt zu schaffen. Umso mehr, als Teile der Bevölkerung nach wie vor über keinen Internet-Anschluss verfügen und damit nicht einmal Kenntnis erhalten, ob ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.