28 Ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht aus Sicht des EDÖB nicht, auch wenn eingeräumt wird, dass die Möglichkeit, virtuell durch Dörfer und Städte spazieren zu können, durchaus auf breites Interesse stösst. Ein solcher Dienst kann der Öffentlichkeit auch unter Respektierung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Passanten zur Verfügung gestellt. Es ist zu bezweifeln, ob die von Google angewandte Technik die einzige Möglichkeit zur zuverlässigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen darstellt. Will Google an dieser Methode festhalten, müssen die Bilder nach Meinung des EDÖB nachbearbeitet werden.