Durch die Montage seiner Aufnahmegeräte in einer Höhe von ca. 2.75m nimmt Google, Inc. daher zumindest billigend in Kauf, dass Privatbereiche, welche nicht von jedermann einsehbar sind, auf Bildträger abgebildet und im Nachhinein im Internet veröffentlicht werden. Inwieweit dies zudem vorsätzlich geschieht, kann der EDÖB nicht beurteilen, allerdings ist aufgrund des Geschäftsmodells von Google, Inc. die Möglichkeit der vorsätzlichen Aufnahme des Privatbereichs zur Erzielung möglichst vieler Klicks auf Google Street View, indem man die Neugier der Internetnutzer anspricht, nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen.