Vielmehr versucht Google, Inc. durch die Unkenntlichmachung der Gesichter und Autokennzeichen die Bilder so zu veröffentlichen, dass die betroffenen Personen nicht bestimmbar sind. Vor diesem Hintergrund geht der EDÖB davon aus, dass die Aufnahme von Bildern, auf denen Personen bestimmbar sind, legitim ist, solange die Grundsätze der Datenbearbeitung eingehalten werden und die Bilder vor der Veröffentlichung auf eine Weise unkenntlich gemacht werden, dass die betroffenen Personen nicht mehr bestimmbar sind. b. Erwägungen zur möglichen Persönlichkeitsverletzung