Google, Inc. informiert die betroffenen Personen nur sehr rudimentär über die Kamerafahrten seiner Fahrzeuge. Ausserdem musste der EDÖB feststellen, dass die Liste der im Internet verfügbaren Orte um ein vielfaches grösser war, als die Liste der von Google, Inc. auf seiner Webseite angekündigten Orte, an denen Aufnahmen gemacht werden sollten bzw. gemacht wurden. Zudem dürften sich wohl die betroffenen Personen nur in wenigen Fällen darüber informiert haben, ob ein entsprechendes Fahrzeug von Google, Inc. zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Strassenzug aufnimmt, um zu vermeiden, fotografiert zu werden.