So erhofft sich Google, Inc. Werbeeinnahmen durch so genannte Klicks auf dem Produkt Google Street View. Aus diesem Grund wird zu beurteilen sein, inwieweit das Interesse von Google, Inc. an der Veröffentlichung der Bilder und das öffentliche Interesse an der Möglichkeit eines virtuellen Rundgangs durch die aufgenommenen Strassenzüge das schützenswerte Persönlichkeitsinteresse der betroffenen Personen überwiegen (vgl. Erwägungen zur möglichen Persönlichkeitsverletzung).