12 Nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip muss die Datenbearbeitung im Hinblick auf den zu erreichenden Zweck verhältnismässig sein. Der Zweck der Datenbearbeitung durch Google, Inc. liegt in der kostenfreien Veröffentlichung von Strassenansichten im Internet (wobei auf den Bildern erscheinende Personen und Autokennzeichen teilweise unkenntlich gemacht werden). So erhofft sich Google, Inc. Werbeeinnahmen durch so genannte Klicks auf dem Produkt Google Street View.