Während der nach dem Start des Dienstes Google Street View mit Google, Inc. geführten Gespräche konnte der EDÖB noch nicht feststellen, ob und inwieweit in Zukunft aufgrund der von Google, Inc. gewählten Technologie eine wesentliche Verbesserung der Unkenntlichmachung der Gesichter von betroffenen Personen sowie der Nummernschilder von Kraftfahrzeugen zu erwarten ist. Im Gespräch vom 2. September 2009 wurde indessen von der Verhandlungsdelegation von Google klar gestellt, dass eine vollständige Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen auch mit Hilfe der verbesserten Software nicht möglich sei.