3 Im Rahmen seiner Abklärungen am online geschalteten Dienst Google Street View stellte der EDÖB fest, dass die Anonymisierungssoftware nur einen gewissen Anteil der aufgenommenen Gesichter und Autokennzeichen anonymisiert (nach bisherigen Angaben von Google, Inc., die im Streitfall von unabhängiger Seite überprüft werden müssen, beträgt dieser Anteil ca. 98%). Google, Inc. stellt auf Street View zudem ein einfaches webbasiertes Formular zur Verfügung, mit welchem nicht unkenntlich gemachte Bilder gemeldet werden können, bzw. über welches für bestimmte Bilder Löschungsbegehren gestellt werden können.