{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2009-09-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20090911---Google-St_2009-09-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/aZ0kKqF4f-1-/20090911%20-%20Google%20Street%20View%20Empfehlung.pdf", "Checksum": "eb5cbf37606016b8c186873e18040d5a"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20090911 - Google Street View Empfehlung"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.09.2009"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.09.2009"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.09.2009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 11. 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September 2009 betreffend Google Street View\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\nDer Beauftragte\n\nA2009.09.02-0010 / MS Bern, 11.09.2009\n\nEmpfehlung\n(Art. 29 Abs. 3 DSG)\n\ndes\n\nEidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\n\nan\n\nGoogle, Inc.\n1600 Amphitheatre Parkway\nMountain View, CA 94043\nUSA\nund\nGoogle Switzerland GmbH\nBrandschenkestrasse 110\n8002 Zürich\n\nin der Sache\n\nGoogle Street View\n\nbetreffend\n\ndie Bearbeitung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen über Personen und Autokennzeichen im Internet\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 323 74 84, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\nI.\n\nDer Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest:\n\n1 Google, Inc. hat in der Nacht vom 17. auf den 18. August 2009 seinen Dienst Google Street View\nin der Schweiz lanciert. Der Dienst erlaubt über das Internet einen virtuellen Rundgang durch\nStrassenzüge. Um diesen Dienst anbieten zu können, fuhr und fährt Google, Inc. in der Schweiz\nmit eigens hierfür umgebauten Fahrzeugen öffentlich zugängliche Strassenzüge ab und nimmt\ndiese Strassenzüge mit speziellen, auf diesen Fahrzeugen (in einer Höhe von ca. 2.75m) montierten Bildaufnahmegeräten auf. In diesem Rahmen wurden für die Schweiz von Google, Inc.\nnach eigenen Angaben bisher mehr als 20 Mio. Bilder veröffentlicht.\n\n2 Da sich auf diesen Strassenzügen Personen bewegen, werden durch die Aufnahmen zwangsläufig Bilder von betroffenen Personen durch Google, Inc. bearbeitet. Nach der Aufnahme der Bilder\nbereitet Google, Inc. diese auf und stellt sie in seinem Dienst Google Street View im Internet gratis zur Verfügung. Die Aufbereitung der Bilder beinhaltet unter anderem die Erstellung eines virtuellen Raums, welcher eine virtuelle Rundumansicht des Strassenzugs ermöglicht, sowie die automatisierte Unkenntlichmachung der Gesichter von betroffenen Personen sowie der Nummernschilder von Kraftfahrzeugen.\n\n3 Im Rahmen seiner Abklärungen am online geschalteten Dienst Google Street View stellte der\nEDÖB fest, dass die Anonymisierungssoftware nur einen gewissen Anteil der aufgenommenen\nGesichter und Autokennzeichen anonymisiert (nach bisherigen Angaben von Google, Inc., die im\nStreitfall von unabhängiger Seite überprüft werden müssen, beträgt dieser Anteil ca. 98%).\nGoogle, Inc. stellt auf Street View zudem ein einfaches webbasiertes Formular zur Verfügung, mit\nwelchem nicht unkenntlich gemachte Bilder gemeldet werden können, bzw. über welches für bestimmte Bilder Löschungsbegehren gestellt werden können. In der Regel wird diesen Begehren\ninnerhalb von 24 bis 48 Stunden durch Google, Inc. entsprochen. Bei Google, Inc. sind nach deren eigenen Angaben bereits bis zum 2. September 2009 rund x Gesuche zur Entfernung von\nHäusern, Gesichtern und Autokennzeichen eingegangen und innert weniger als 24 Stunden bearbeitet worden.\n\n4 Zudem musste der EDÖB bei der Aufschaltung des Dienstes Google Street View feststellen,\ndass weit mehr Städte und Strassenzüge aufgenommen wurden, als auf der Google-Webseite\nund gegenüber dem EDÖB angekündigt.\n\n"}