Es können aber offenbar auch Gesundheitsdaten mitgeteilt werden, wie eingeschränkter Versicherungsschutz und temporäre Erwerbsunfähigkeit. Der Pensionskassenausweis kann also nicht nur Informationen über die finanzielle Situation des Arbeitnehmers, sondern mitunter auch die gesundheitliche Situation enthalten. Der Arbeitnehmer hat ein überwiegendes Privatinteresse keine vermögens- und versicherungsrechtlichen und allenfalls keine Gesundheitsdaten seinem Arbeitgeber bekannt zu geben. Ausserdem hat der Arbeitgeber nach Art.