Die jährliche Information über die konkrete persönliche Vorsorgesituation versetzt die Versicherten sowohl in den Stand die Entwicklung ihrer individuellen Vorsorgesituation jederzeit nachvollziehen als auch sich ein Bild über die gesamte Tätigkeit der Vorsorgeeinrichtung machen zu können. Die verbesserte Information des Versicherten hat zum Ziel mehr Transparenz zu schaffen und verstärkt damit das Vertrauen der versicherten Person in die Vorsorgeeinrichtung und in die berufliche Vorsorge allgemein (BBl 2000 2678 ff., vgl. dazu auch ISABELLE VETTER-SCHREIBER, Berufliche Vorsorge, Kommentar BVG, Art. 86b N 4).