Sie sind vom Bundesrat erlassen worden, weil er eine sehr unterschiedliche Informationspraxis der Vorsorgeeinrichtungen festgestellt hatte. Die jährliche Information über die konkrete persönliche Vorsorgesituation versetzt die Versicherten sowohl in den Stand die Entwicklung ihrer individuellen Vorsorgesituation jederzeit nachvollziehen als auch sich ein Bild über die gesamte Tätigkeit der Vorsorgeeinrichtung machen zu können.