5 Der EDÖB hat der Einrichtung X in mehreren Schreiben begründet, weshalb die praktizierte Datenweitergabe an den Arbeitgeber nicht datenschutzkonform ist. Im Schreiben vom 3. Juni 2008 hat der EDÖB zwei Varianten vorgeschlagen, wie das rein organisatorische Problem datenschutzkonform und gleichzeitig wirtschaftsfreundlich gelöst werden könnte. Nachdem eine interne Arbeitsgruppe der Einrichtung X die unterbreiteten Vorschläge geprüft hatte, teilte die Einrichtung X dem EDÖB mit, dass sie keinen der unterbreiteten Vorschläge annehmen und an der bisherigen Datenbearbeitungspraxis festhalten wolle.