2 Der EDÖB ist grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Verletzung des Datenschutzes vorliegen könnte und hat daher mit der Einrichtung X Kontakt aufgenommen. Aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen geht hervor, dass die Einrichtung X die persönlichen Pensionskassenausweise nicht an die Privatadresse der versicherten Person, sondern direkt an eine vom Arbeitgeber genannte Couvertadresse mit dem Vermerk „vertraulich“ sendet.