I. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest: 1 Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von betroffenen Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass die Einrichtung X, den persönlichen Pensionskassenausweis nicht direkt an die versicherte Person, sondern an die Adresse des Arbeitgebers sendet. Der Arbeitgeber verteilt die Pensionskassenausweise anschliessend an seine Arbeitnehmer.