{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2009-07-08", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20090708---Zustellun_2009-07-08.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/yEMDovHEDATZ/20090708%20-%20Zustellung%20von%20Pensionskassenausweisen.pdf", "Checksum": "4a622d616011c0a13e6f219845d4598d"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20090708 - Zustellung von Pensionskassenausweisen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 08.07.2009"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 08.07.2009"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 08.07.2009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 8. Juli 2009 betreffend Zustellung von Pensionskassenausweisen"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:29", "Checksum": "c23f343ecd9ea7ba5c3500c5bde43ec0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 08.07.2009\nRegeste:\nEmpfehlung vom 8. Juli 2009 betreffend Zustellung von Pensionskassenausweisen\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nBern, den 8. Juli 2009\n\nEmpfehlung\ngemäss\n\nArt. 27 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)\n\nbetreffend\n\ndie Zustellung von Pensionskassenausweisen an die Arbeitgeber durch die\nEinrichtung der beruflichen Vorsorge X (nachfolgend Einrichtung X).\n\nI.\n\nDer Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest:\n\n1 Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von betroffenen\nBürgern darauf aufmerksam gemacht, dass die Einrichtung X, den persönlichen\nPensionskassenausweis nicht direkt an die versicherte Person, sondern an die Adresse des\nArbeitgebers sendet. Der Arbeitgeber verteilt die Pensionskassenausweise anschliessend an\nseine Arbeitnehmer.\n\n2 Der EDÖB ist grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Verletzung des Datenschutzes\nvorliegen könnte und hat daher mit der Einrichtung X Kontakt aufgenommen. Aufgrund der zur\nVerfügung gestellten Unterlagen geht hervor, dass die Einrichtung X die persönlichen\nPensionskassenausweise nicht an die Privatadresse der versicherten Person, sondern direkt an\neine vom Arbeitgeber genannte Couvertadresse mit dem Vermerk „vertraulich“ sendet.\n\n3 Inhaltlich enthält der Pensionskassenausweis neben den Stammdaten über die versicherte\nPerson, Daten betreffend Leistungen im Alter, Leistungen bei Invalidität, Leistungen im Todesfall,\nEntwicklung der Altersguthaben sowie eine Rubrik Freizügigkeit. Unter dieser Rubrik\nFreizügigkeit wird das Total der eingebrachten Freizügigkeitsleistung, die Freizügigkeitsleistung\nund der mögliche Betrag für den Vorbezug zugunsten Wohneigentum ausgewiesen. Ausserdem\nerscheinen auf dem Pensionskassenausweis Informationen über den möglichen Einkauf und die\nBeiträge sowie Angaben über die Zusammensetzung der Personalvorsorge Kommission.\n\n4 Zusätzlich können, laut Auskunft der Einrichtung X , situations-/systembedingt noch weitere\nInformationen unter der Rubrik Hinweise auf dem Pensionskassenausweis vermerkt sein, so z.\nB. die Vormerkung Bezug Alterskapital statt Rente, eingeschränkter Versicherungsschutz,\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 323 74 84, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\nMeldung Erwerbsunfähigkeit, Anspruch auf Invaliditätsleistungen, temporäre Erwerbsunfähigkeit,\nprovisorischer Versicherungsschutz.\n\n5 Der EDÖB hat der Einrichtung X in mehreren Schreiben begründet, weshalb die praktizierte\nDatenweitergabe an den Arbeitgeber nicht datenschutzkonform ist. Im Schreiben vom 3. Juni\n2008 hat der EDÖB zwei Varianten vorgeschlagen, wie das rein organisatorische Problem\ndatenschutzkonform und gleichzeitig wirtschaftsfreundlich gelöst werden könnte. Nachdem eine\ninterne Arbeitsgruppe der Einrichtung X die unterbreiteten Vorschläge geprüft hatte, teilte die\nEinrichtung X dem EDÖB mit, dass sie keinen der unterbreiteten Vorschläge annehmen und an\nder bisherigen Datenbearbeitungspraxis festhalten wolle. Auch der nachfolgende\nSchriftenwechsel zwischen dem EDÖB und der Einrichtung X führte zu keiner Einigung.\n\nII.\n\nErwägungen\ndes Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten\n\nZuständigkeit des EDÖB\n\n6 Der Pensionskassenausweis, den die Einrichtung X aufgrund von Informationen der versicherten\nPerson und des Arbeitgebers bearbeitet, enthält Daten, die nach Art. 3 lit. a DSG als\nPersonendaten zu qualifizieren sind. Je nachdem ob unter der Rubrik Hinweis auch noch\nGesundheitsdaten aufgelistet werden, sind diese Daten zudem nach Art. 3 lit. c Ziff. 2 DSG als\nbesonders schützenswerte Personendaten zu qualifizieren.\n\n7 Unter „Bearbeiten“ im Sinne von Art. 3 lit. e DSG wird jeder Umgang mit personenbezogenen\nInformationen verstanden, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren,\ninsbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben,\nArchivieren oder Vernichten von Daten. Die Einrichtung X beschafft Informationen von\nVersicherten und Arbeitgebern und erstellt hieraus einen persönlichen Pensionskassenausweis.\nDaher liegt eine Datenbearbeitung im Sinne von Art. 3 lit. e DSG vor.\n\n"}