Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) 1. Das Merkblatt „Datenschutzrechtliche Aspekte der Firma X Datenbank“ sowie das Merkblatt „Häufig gestellte Fragen“ sind an das geltende Recht anzupassen. 2. Die Bewertung der Zahlungserfahrungen in A, B, C und D, die Kriterien der Berechnung, die einzelnen Zahlungserfahrungen sowie die Ampelbewertung sind transparent zu gestalten.