75 Demzufolge sind den betroffenen Personen auf Auskunftsersuchen hin sämtliche Informationen auszuhändigen, welche von der Firma X bearbeitet werden (unabhängig davon, ob diese in deren Datensammlung gespeichert sind oder bei Bedarf aus dem Datenbestand berechnet werden) und die ersuchende Person betreffen (auch wenn es sich hierbei um Daten handelt, welche nicht im Datensatz der betroffenen Person gespeichert sondern nur verknüpft werden). III. Empfehlungen