70 Im Rahmen des Auskunftsersuchens erhält die betroffene Person von der lediglich ihre in der Datensammlung gespeicherten Personendaten . Hingegen erhält die betroffene Person keinerlei QP Auskunft über Daten, welche die Firma X anhand der in ihrer Datensammlung vorhanden Daten berechnet (z.B. Scorings, Kennzahlen, etc.) oder verknüpft und welche sie Dritten bekannt gibt.